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Bildungsbonus wird ab 2024 als Schulungszuschlag NEU fortgesetzt

Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher gibt bekannt, dass der sogenannte Bildungsbonus, der 2020 während der Corona-Pandemie eingeführt wurde, ab 2024 als Schulungszuschlag NEU unbefristet verlängert und erweitert wird. Dieser Zuschlag ist für Personen, die beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos gemeldet sind und an Schulungsmaßnahmen teilnehmen, vorgesehen. Die Förderung erfolgt monatlich zusätzlich zum Arbeitslosengeld und ist gestaffelt je nach Qualifizierungsdauer.

Ab 2024: Schulungszuschlag NEU von Arbeitsminister Kocher für AMS-Teilnehmer. Monatliche Zuschläge fördern längere Ausbildungen, mit 50 Mio. Euro Budget für positive Arbeitsmarkt-Effekte.
Ab 2024: Schulungszuschlag NEU von Arbeitsminister Kocher für AMS-Teilnehmer. Monatliche Zuschläge fördern längere Ausbildungen, mit 50 Mio. Euro Budget für positive Arbeitsmarkt-Effekte.

Die Verlängerung des Schulungszuschlags NEU ist eine Maßnahme der Bundesregierung, um arbeitslos gemeldete Personen zur Teilnahme an längeren Aus- und Weiterbildungen zu ermutigen. Durch die Staffelung der Zuschläge entsprechend der Ausbildungsdauer soll die Absolvierung von längeren Qualifizierungsmaßnahmen erleichtert und Dropout-Quoten reduziert werden.


Die dreistufige Förderung des Schulungszuschlags NEU sieht wie folgt aus:

  1. Stufe 1 (Basisstufe): Rund 75 Euro pro Monat als grundsätzlicher Schulungszuschlag, unabhängig von der Schulungsdauer.

  2. Stufe 2: Rund 224 Euro pro Monat, gewährt ab einer Schulungsdauer von mindestens vier Monaten.

  3. Stufe 3: Nur für Schulungsmaßnahmen ab einer Dauer von mindestens 12 Monaten. Hier erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Zuschlag von 374 Euro monatlich.


Der Schulungszuschlag NEU wird valorisiert und an die jährliche Inflation angepasst, um die Wertstabilität zu gewährleisten. Im kommenden Jahr stehen dafür im AMS-Budget insgesamt 50 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Es wird erwartet, dass etwa 145.000 AMS-Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer von diesem Zuschlag profitieren werden. Der Arbeitsminister betont, dass

Qualifizierungsmaßnahmen nicht nur die Arbeitsmarktchancen der Betroffenen erhöhen, sondern auch positive Effekte auf den österreichischen Arbeitsmarkt insgesamt haben.

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