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Sozialhilfeempfänger erhalten bis zu 340 Euro Schulungszuschlag

Sozialhilfe- und Mindestsicherungsbezieher können bald einen Schulungszuschlag von bis zu 340 Euro monatlich für die Teilnahme an Nach- und Umschulungen erhalten. Dies wurde mit einer Novelle des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes im Sozialausschuss des Nationalrats beschlossen. Sozialminister Johannes Rauch sieht darin eine wichtige Unterstützung für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Bisher war die finanzielle Unterstützung nur für Empfänger von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe vorgesehen.

Neue Unterstützung für Sozialhilfeempfänger: Bis zu 340 Euro Schulungszuschlag
Neue Unterstützung für Sozialhilfeempfänger: Bis zu 340 Euro Schulungszuschlag

Der Zuschlag wird in Abhängigkeit von der Ausbildungsdauer gewährt: für mehr als 12 Monate gibt es 340 Euro, für 4 bis 12 Monate 204 Euro und für bis zu 4 Monate 68 Euro monatlich. Er soll zusätzlich zur Sozialhilfe gezahlt und nicht auf diese angerechnet werden.


Die Neuregelung soll insbesondere Personen unterstützen, die sich bisher keine längeren Schulungen leisten konnten. Etwa 2.400 Personen werden voraussichtlich von der Maßnahme profitieren. Die Bundesländer haben nach Inkrafttreten der Novelle sieben Monate Zeit, ihre Gesetze anzupassen, mit der ersten Auszahlung wird im Herbst 2024 gerechnet.


Sozialminister Johannes Rauch betonte die Bedeutung dieser Maßnahme: "Der Schulungszuschlag ist ein gezielter Schritt, um Menschen in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen und ihnen den Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu erleichtern." Bisher konnten nur Empfänger von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe auf ähnliche Unterstützungen zugreifen.

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